Fahrzeuge & Klassen

Lust auf ein paar Takte vorbeizukommen?

 

Klasse B/BF 17

Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mitführen von Anhängern:

    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM

    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Ausbildung:

Theorie u. Praxis

 

Prüfung:

Theorie u. Praxis

Schlüsselzahl B 197/

(Automatik und Schaltgetriebe in Kombination)

Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre

Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn

  • in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und

  • bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.

Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen.
Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.

Ausbildung:

Theorie u. Praxis

 

Prüfung:

Theorie u. Praxis

Klasse B 78

(rein Automatik)

Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mitführen von Anhängern:

    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM

    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

 Ausbildung:

Theorie u. Praxis

 

Prüfung:

Theorie u. Praxis

Klasse BE

Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre

Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM

Ausbildung:

Praxis

 

Prüfung:

Praxis

Klasse B96

Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Ausbildung:

Theorie u. Praxis

 

Prüfung:

keine

Klasse A

Mindestalter 24 Jahre bzw 20 Jahre bei mind. 2 Jahre Vorbesitz Klasse A 2

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

 

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Ausbildung:

Theorie u. Praxis

 

Prüfung:

Theorie u. Praxis

 

Bei Aufstieg von A2 auf A:

Ausbildung und Prüfung: Praxis

Klasse A 1

Mindestalter 16 Jahre

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

 

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Ausbildung:

Theorie u. Praxis

 

Prüfung:

Theorie u. Praxis

Schlüsselzahl B 196

(125er mit Klasse B)

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.

 

Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196

  • Mindestalter 25 Jahre

  • Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)

  • Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Ausbildung:

Theorie u. Praxis

 

Prüfung:

keine

Klasse A 2

Mindestalter 18 Jahre 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

 

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

 

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Ausbildung:

Theorie u. Praxis

 

Prüfung:

Theorie u. Praxis

 

Bei Aufstieg von A1 auf A2:

Ausbildung und Prüfung: Praxis

Klasse AM

Mindestalter 15 Jahre

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h

  • Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

 

b) Dreirädrige Kleinkrafträder
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

 

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

Ausbildung:

Theorie u. Praxis

 

Prüfung:

Theorie u. Praxis

Klasse L

Mindestalter 16 Jahre

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

 

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Ausbildung:

Theorie

 

Prüfung:

Theorie

Mofa-Ausbildung

Mindestalter 15 Jahre

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

 

b) Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge  mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

 

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Ausbildung:

Theorie u. Praxis

 

Prüfung:

Theorie

 

 

In Zusammenarbeit mit uns bildet die Ausbildung - Transport + Verkehr GmbH (ATV) in der neuen Welt 10, 87700 Memmingen aus:

 

Klasse T Traktor bis 60 km/h  
Klasse C / CE LKW mit Anhänger  
Klasse D / DE Bus mit Anhänger  
Gabelstaplerlehrgänge