Klasse B/BF 17 Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis |
Schlüsselzahl B 197/ (Automatik und Schaltgetriebe in Kombination) Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre |
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen. |
Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis |
Klasse B 78 (rein Automatik) Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Ausbildung:
Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis |
Klasse BE Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre |
Kraftwagen der Klasse B und |
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis |
Klasse B96 Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
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Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: keine |
Klasse A Mindestalter 24 Jahre bzw 20 Jahre bei mind. 2 Jahre Vorbesitz Klasse A 2 |
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. |
Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis
Bei Aufstieg von A2 auf A: Ausbildung und Prüfung: Praxis |
Klasse A 1 Mindestalter 16 Jahre |
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW. |
Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis |
Schlüsselzahl B 196 (125er mit Klasse B) |
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.
Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196
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Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: keine |
Klasse A 2 Mindestalter 18 Jahre |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis
Bei Aufstieg von A1 auf A2: Ausbildung und Prüfung: Praxis |
Klasse AM Mindestalter 15 Jahre |
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis |
Klasse L Mindestalter 16 Jahre |
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern. |
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie |
Mofa-Ausbildung Mindestalter 15 Jahre |
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist. |
Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie |
In Zusammenarbeit mit uns bildet die Ausbildung - Transport + Verkehr GmbH (ATV) in der neuen Welt 10, 87700 Memmingen aus:
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Klasse T | Traktor bis 60 km/h | |
Klasse C / CE | LKW mit Anhänger | |
Klasse D / DE | Bus mit Anhänger | |
Gabelstaplerlehrgänge |
Rechbergstr. 2
87727 Babenhausen
Unterricht:
Mo + Do 19:00 - 20:30 Uhr
Anmeldung persönlich:
15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
Oberdettinger Str. 16
88451 Dettingen
Unterricht:
Di + Do 19:00 - 20:30 Uhr
Anmeldung persönlich:
15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
Klosterhof 14
88430 Rot a. d. Rot
( In den Räumlichkeiten vom Roten Kreuz )
Unterricht:
Kurssystem
Anmeldung persönlich:
15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
Marktstr. 2
86424 Dinkelscherben
Unterricht:
Kurssystem
Anmeldung persönlich:
Di 18.45 Uhr - 19.30 Uhr
Telefonisch 0178 50 94 883
Email: dinkel@fahrschule-maier-vogel.de
Oberdettinger Str. 16
88451 Dettingen
Telefon: 08333 668
Email: info@fahrschule-maier-vogel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.30 Uhr - 11.00 Uhr
Di & Do 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Telefonisch bis 18.00 Uhr